Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 5158/12

Tenor

Die der Beigeladenen durch den Beklagten erteilte Genehmigung vom 27. Juni 2012 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von 84.500 Mastgeflügelplätzen (Masthähnchen) einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen wird aufgehoben.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte; hiervon ausgenommen sind ihre außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 9246/12
10. März 2015
3 K 9246/12 10. März 2015
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 818/13
17. Juli 2013
3 L 818/13 17. Juli 2013

Referenzen