Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2204/14

Tenor

  • 1.

    Dem Antragsgegner wird untersagt, die am G.      -Gymnasium L.       ausgeschriebene Stelle des Oberstudiendirektors mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

  • 2.

    Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen werden dem Antragsgegner auferlegt.

  • 3.

    Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.


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