Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1997/13

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die an der Realschule an der K.            in W.       ausgeschriebene Stelle des Realschulrektors nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

2. Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen werden dem Antragsgegner auferlegt.

3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.


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