Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 K 461/13

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 25. Februar 2013 verpflichtet, der Klägerin den am 15. Oktober 2012 beantragten positiven Bauvorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zu erteilen.

Die Beklagte trägt 75 % und die Klägerin 25 % der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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