Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1341/15

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die an dem N.       -F.    -Gymnasium, D.--------straße 00 in U.          im Februar 2013 ausgeschriebene, nach A 14 ÜBesG NRW bewertete Funktionsstelle „Betreuung der Praktikanten/-innen“ - Gz.: 47.5-14 - nicht mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,-- Euro festgesetzt.


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