Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2049/15

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 19.000,--Euro festgesetzt.


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