Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2412/15

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahmeaußergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.


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