Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1577/11

Tenor

1. Soweit der Antragsteller seinen Antrag im Hinblick auf den Beige-ladenen zu 1. zurückgenommen hat, wird das Verfahren einges-tellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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