Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2843/16

Tenor

  • 1.

    Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Justizministerialblatt NRW Nr. 9 vom 1. Mai 2016 ausgeschriebene Beförderungsstelle als Justizoberamtsrat/-rätin (Besoldungsgruppe A 13) im LG-Bezirk L.     mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Stellenbesetzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

  • 2.

    Dem Antragsteller wird aufgegeben, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses im Hinblick auf die aus Ziffer 1. ersichtliche Stellenbesetzung Klage zu erheben.

  • 3.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

  • 4.

    Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,- Euro festgelegt.


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