Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 1007/18

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin zu 2. erhobenen Klage 15 K 3717/18 gegen die Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 22. März 2018 über das Reiten im Wald in solchen Waldgebieten des Kreises W.       , die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, wird wiederhergestellt.

Der Antrag des Antragstellers zu 1. wird als unzulässig abgelehnt.

Von den Gerichtskosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1. und die Antragsgegnerin jeweils die Hälfte. Der Antragsteller zu 1. trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und der Antragsgegner die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 2.; im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 K 857/18
11. August 2020
6 K 857/18 11. August 2020
Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1503/18
8. Februar 2019
6 L 1503/18 8. Februar 2019

Referenzen