Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 12 K 1884/19.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom   4. Dezember 2018 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.                         Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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