Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 814/21

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 6. Januar 2021 verpflichtet, die deutsche Staatsangehörigkeit des Klägers festzustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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