Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 3022/20

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung L.    vom 20. Mai 2020 verpflichtet, dem Kläger die beantragte Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zum Zertifizierten Berufsbetreuer – Curator de Jure – an der Technischen Hochschule E.          in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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