Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 4997/24

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Das Urteilt ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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