Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 L 2147/25

Tenor

Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig.

Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Y. verwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens bleibt der Endentscheidung vorbehalten.


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