Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 3529/25

Tenor

Bezüglich der zurückgenommenen Klage des Klägers zu 2. wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Gerichtsbescheid ist auch im Umfang des streitig entschiedenen Teils wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger zu 1. darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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