Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 10 L 2906/02

Tenor

1. Die Anträge werden abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

2. Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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