Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 13 K 581/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt der Kosten des Rechtsstreits.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf der Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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