Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 2545/15

Tenor

1.Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die auf der Grundlage der internen Ausschreibung vom 14. August 2015 zu besetzende Planstelle 85/0141 „Teamleiter/in, Widerspruchs- und Rechtsstelle“ im K.         I.     , Standort L.       Straße °, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 12 K 5524/15 mit einem anderen Bewerber als dem Antragsteller zu besetzen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrensmit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beige-ladenen, die diese selbst tragen.

2.Der Streitwert wird auf 12.909,41 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen