Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 K 3693/21

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Auflage Nr. 4 der Versammlungsbestätigung vom 30. April 2021 rechtswidrig war, soweit jede sprachliche Verwendung der Parole „E.   -E1.    Nazi Kiez“ untersagt wurde.

              Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

              Der Beklagte und der Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits jeweils zur Hälfte.

              Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

              Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen