Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26B K 8741/98

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen wurde, ist das Verfahren einzustellen.

Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, die in der Zeit vom 01. Dezember 1996 bis 30. September 1998 für die Kinder Stella und Raoul B. erbrachten Jugendhilfeaufwendungen in Höhe von 113.400,33 EUR (221.791,78 DM) zu erstatten und 4 % Zinsen ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 136.000 EUR vorläufig vollstreckbar.


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