Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 3335/03

Tenor

Der Bescheid der Bundesnetzagentur vom 29. April 2003 (00 00-00- 000/0 00.00.00) wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu ¼, die Beklagte und die Beigeladene je zu 3/8. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin zu ¼, im Übrigen trägt die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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