Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1692/06

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO aufgegeben, ihr Einvernehmen nach § 12 Abs. 6 Satz 1 DBGrG zur Übertragung einer nach BesGr. A 9 + Z zu bewertenden Tätigkeit an die Beigeladenen zu 2 bis 6 durch die DB Regio NRW GmbH zurückzunehmen und alles zu unterlassen, was eine Ernennung und Beförderung der Beigeladenen zu 2 - 6 in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 + Z bewirken könnte, bis eine erneute Auswahlentscheidung bezüglich dieser Stellen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts vorgenommen worden ist und eine Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der erneuten Entscheidung an den Antragsteller abgelaufen ist.

2. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers trägt die Antragsgegnerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 bis 6 tragen diese jeweils selbst.

3.. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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