Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 16 L 1418/07

Tenor

Soweit der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat - hinsichtlich des den Zeitraum vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2008 betreffenden Teils des Antra- ges - wird das Verfahren eingestellt.

Für den Antrag im Übrigen wird dem Antragsteller für die 1.Instanz Prozesskos- tenhilfe bewilligt, soweit der Antrag Abschlagszahlungen in Höhe von 93.086,54 EUR betrifft. Zur Wahrnehmung der Rechte wird dem Antragsteller insoweit Rechtsanwäl- tin Anja Surwehme aus Bochum beigeordnet. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilli- gung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Betrieb des Kinderhortes T. e.V., H. - straße 0, 00000 Köln, vorläufig weitere monatliche Abschlagszahlungen für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.07.2008 in Höhe von insgesamt 93.086,54 EUR zu bewilligen und die Abschlagszahlungen im Voraus des jeweiligen Monats auszuzahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner und der Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskosten- freien Verfahrens jeweils zu ½.


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