Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1110/11

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgeben, den Antragsteller in das Auswahlverfahren um die im Justizministerialblatt für das Land NRW Nr. 1 vom 01.01.2011 ausgeschriebenen Stellen eines Oberamtsanwaltes /einer Oberamtsanwältin (A 13) bei einer Staatsanwaltschaft im Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Köln einzubeziehen und die genannten Stellen solange nicht mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden und eine Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der erneuten Entscheidung an den Antragsteller abgelaufen ist.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Antragsgegner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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