Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 547/12

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen

Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.¬¬

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 83.000,- Euro festgesetzt.


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