Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 1025/13

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

3. Die Entscheidungsformel soll den Beteiligten telefonisch vorab bekannt gegeben werden.


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