Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 2164/12

Tenor

Die Bescheide der Wehrbereichsverwaltung West vom 12.12.2011 und vom 13.12.2011 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 22.02.2012 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den Familienzuschlag der Stufe 1 für die Zeit vom 07.10.2005 bis zum 31.12.2008 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 177/14
20. März 2014
1 A 177/14 20. März 2014
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 6380/04
16. Dezember 2013
9 K 6380/04 16. Dezember 2013

Referenzen