Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 3986/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und die bis zum 10. September 2012 entstandenen außergerichtlichen Kosten der bis zu diesem Zeitpunkt Beigeladenen. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Die außergerichtlichen Kosten der derzeitigen Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen eine Vollstreckung der jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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