Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 7888/13

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde.

Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger die für seine Betreuung in der Kindertageseinrichtung des freien Trägers „N.                “ im Zeitraum vom 01.09.2013 bis zum 19. 09. 2014 entstandenen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 493,- € zu erstatten.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerin zu 10/11 und die Beklagte zu 1/11.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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