Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 8 K 7320/14

Tenor

Die Baugenehmigung der Beklagten vom 22. Juni 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die bis zum 18. Februar 2016 einschließlich entstandenen Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu je 1/2. Die übrigen Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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