Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 7476/15

Tenor

Der Beschluss des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses des Rates der Gemeinde Reichshof vom 23.09.2015 in Gestalt des Beschlusses vom 01.12.2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf dieVollstreckung  durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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