Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 6997/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens - einschließlich der Kosten, die durch die Verweisung des Rechtsstreits an das erkennende Gericht entstanden sind - tragen die Klägerin zu 1) zu einem Siebtel, der Kläger zu 2) zu sechs Siebteln.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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