Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 5938/20

Tenor

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfefestsetzungsbescheides vom 15.04.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.09.2020 verpflichtet, der Klägerin eine weitere Beihilfe in Höhe von 21.804.01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2020 zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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