Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 6 K 6411/22

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren betreffend Frau Y. Dissertation Auskunft zu den folgenden Fragen zu erteilen:

  • 1. Wie ist der aktuelle Stand des Prüfverfahrens?

  • 3. Seit wann erfolgt die Prüfung?

  • 4. Wurde Frau Y. angehört?

  • 5. Wann wird die Prüfung (voraussichtlich) abgeschlossen sein?

  • 6. Ist in diesem Zusammenhang ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anhängig? Falls ja, wie lautet das Aktenzeichen?

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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