Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 8 K 735/19.A

Tenor

Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge der Beklagten vom 8. Januar 2019 wird aufgehoben.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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