Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 1585/24.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Beschluss des Gerichts vom 24. Mai 2024 – 13 L 882/24.A – wird in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 7 VwGO insoweit abgeändert, als der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens 13 K 2656/24.A eine Abschiebung des Antragstellers nicht erfolgen darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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