Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 229/25

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens

mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des

Beigeladenen, der diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro

festgesetzt.


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