Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 27 K 6111/23.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 23.8.2023 verpflichtet, den Bescheid vom 16.8.2022 aufzuheben und über den Asylantrag des Klägers im nationalen Verfahren zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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