Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 5135/24

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern der Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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