Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 1556/24

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des P. vom 26. Juni 2023 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Februar 2024 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum 2. November 2022 bis einschließlich 11. November 2022 acht Tage Vaterschaftsurlaub zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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