Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 3248/01

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage im Umfang einer Forderung von 4.809,28 DM zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2512/02
27. September 2005
2 K 2512/02 27. September 2005

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