Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 7248/03

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird der Beklagte unter Änderung seines Bescheides vom 24.09.2003 und Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 03.11.2003 verpflichtet, der Klägerin für die Monate Januar bis September 2003 weitere Grundsicherungsleistungen in Höhe von insgesamt 1.125,16 EUR zu bewilligen.

Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.