Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 1293/02

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben und soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 6 SO 140/05
10. Mai 2006
S 6 SO 140/05 10. Mai 2006
Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 19 SO 56/05
11. Oktober 2005
S 19 SO 56/05 11. Oktober 2005

Referenzen