Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 7 K 134/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Osnabrück (6. Kammer) - 6 B 94/10
14. März 2011
6 B 94/10 14. März 2011

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