Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 10 K 126/08

Tenor

Der Bescheid der Bezirksregierung E. vom 14. Dezember 2007 wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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