Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 8 K 2686/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 1405/11
7. Oktober 2011
9 K 1405/11 7. Oktober 2011
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 K 2150/10
6. April 2011
4 K 2150/10 6. April 2011

Referenzen