Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 2819/10

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung L1. vom 4.10.2010 verpflichtet, der Klägerin zur Förderung der Lehrveranstaltung "Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK" am Institut für Lernsysteme GmbH in I. einen Maßnahmebeitrag nach Maßgabe von § 12 Abs. 1 AFBG zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,-- Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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