Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 3094/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Beigeladene vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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