Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 Nc 9/13

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M.         wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  • 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 4. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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